Böinghoff Catering

AGB

>>> Die Lieferbedingungen, Stand Januar 2019

 

Anlieferung/ Abholung Die Eventmaterial Anlieferung und Abholung durch Böinghoff Catering & Eventservice (Vermieter)oder durch beauftragte Dritte, hat wie vorab abgestimmt, pünktlich zu erfolgen. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung basierend auf höherer Gewalt nicht haftbar gemacht werden. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde direkt hinter die erste Tür. Buffetlieferungen durch Böinghoff Catering & Eventservice haben zu der vereinbarten Zeit zu erfolgen. Abweichungen von +/- 20 min. sind dabei einzuplanen und stellen keinen Mangel dar. Für die An- und Ablieferungen muss die Zufahrt zum vereinbarten Zeitpunkt für Lieferfahrzeuge (nach Absprache LKW bis 40 t) bis direkt an den Veranstaltungsraum möglich sein. Ggf. anfallender Mehraufwand durch Wartezeiten oder längere Ladewege würde mit 75,00 € zzgl. MwSt. (= 89,25 €) je angefangener Stunde gesondert berechnet werden.

Vereinbarte Zahlweise / Rechnungsadresse Sollte eine vereinbarte Bar- bzw. EC-Kartenzahlung zum abgestimmten Zeitpunkt nicht erfolgen, wird für eine Ermöglichung einer späteren Barzahlung oder eine zu erstellende Rechnung der dadurch entstehende Aufwand mit 15,00 € zzgl. MwSt. (= 17,85 €) berechnet. Ebenso fällt diese Bearbeitungsgebühr an, wenn nach bereits erfolgter Rechnungsstellung die Rechnungsadresse auf Kundenwunsch angepasst werden soll.

Fahrzeugkosten / Lieferpauschalen Für Anfahrten zum/vom Veranstaltungsort berechnen wir je Fahrzeug 0,45 € zzgl. MwSt. (= 0,54 €) pro km. Das Servicepersonal berechnet sich ab/an unserer Betriebsstätte in Dülmen mit den jeweils aktuell aufgeführten Stundensätzen. Die geplante Fahrtzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Für Buffet- und Materiallieferungen bei denen keine zusätzliche Personalabrechnung erfolgt, berechnen wir die jeweils im Angebot aufgeführten Lieferpauschalen.

Bruch/ Fehlmengen Geschirr, Gläser, Besteck, Tischwäsche, Buffet- und Küchenequipment können normal verschmutzt und restentleert zurückgegeben werden. Bei extremer Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust entstehen zusätzliche Kosten. Die endgültige Rückzählung und Kontrolle erfolgt bei der Reinigung im Betrieb, bis dahin behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Pauschalpreise Sollte für aufgeführte Pauschalpreise (insbesondere Koch- oder Servicepersonalpauschalen in Verbindung mit einem Menue oder Buffet) keine direkt zugeordnete Dauer angeben sein, so gilt als Kalkulationsgrundlage grundsätzlich der im jeweiligen Angebot/der jeweilig gültigen Auftragsbestätigung auf der ersten Seite angegebene zeitliche Ablauf. Zusatzaufwand, der durch vom Veranstalter oder Dritte bedingte Abweichungen bzw. Verzögerungen im Ablauf entsteht, wird im Anschluss an die Veranstaltung separat in Rechnung gestellt.

Pauschalendauer Sofern nicht anders angegeben, sind Getränke- und/oder Personalpauschalpreise für eine Veranstaltungsdauer von maximal 10 Std. kalkuliert. Bei einer längeren Veranstaltungsdauer wird pro angefangenen Std. mit einem jeweils im Auftrag aufgeführten Pauschalpreis pro Person (= ursprüngliche Gesamtpersonenzahl) weiter berechnet.

Änderungswünsche Änderungswünsche bzgl. Art, Umfang, Personenzahl oder Ablaufdaten, die später als fünf Werktage vor Auftragsdatum geäußert werden, berücksichtigen wir nach Möglichkeit gerne. Den dadurch entstehenden Mehraufwand werden wir separat in Rechnung stellen. Die ausführungs- und abrechnungsrelevante Personenzahl muss spätesten fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum bekanntgegeben werden. Reduzierungen können bis max. 5% der bis dato geplanten Personenzahl vorgenommen werden. Durch eine Reduzierung kann eine Kalkulationsanpassung der Buffet/Menue- oder Pauschalpreise erforderlich werden.

Rücktritt vom Vertrag Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Nach Auftragserteilung (Zeitpunkt des Eingangs der Unterschriebene Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer) = 10% des Auftragsbestätigungswertes, mindestens jedoch 30,00 € zzgl. MwSt. (= 35,70 €)
  • Ab 60 Tage vor Veranstaltungsdatum = 30 % des Auftragsbestätigungswertes, mindestens jedoch 30,00 € zzgl. MwSt. (= 35,70 €)
  • Ab sieben Werktagen vor Veranstaltungsdatum = 75 % des Auftragsbestätigungswertes
  • Ab einem Tag vor Veranstaltungsdatum = 100 % des Auftragsbestätigungswertes.

 

Böinghoff Catering & Event GmbH & Co. KG

Wierlings Kamp 7a/9

48249 Dülmen

www.bngh.de